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Immobilienkauf in der Dominikanischen Republik

Die Fragen, die Käufer uns am häufigsten stellen, kurz beantwortet. Allgemeine Informationen, Stand September 2026, keine Rechts- oder Steuerberatung für Ihren Einzelfall — dafür wenden Sie sich an einen zugelassenen dominikanischen Anwalt.

Dies ist eine Übersetzung zu Ihrer Information. Rechtlich verbindlich ist die englische Fassung.

Fragen und Antworten

Können Ausländer in der Dominikanischen Republik Immobilien kaufen?

Ja. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen haben dieselben Eigentumsrechte wie dominikanische Staatsbürger: Es sind kein Wohnsitz, kein einheimischer Partner und keine Sondergenehmigung erforderlich, und es gibt keine Obergrenze dafür, wie viel Sie besitzen dürfen. Der Eigentumstitel wird auf Ihren eigenen Namen ausgestellt. Die einzige räumliche Beschränkung gilt für alle: Die ersten 60 Meter landeinwärts von der Hochwasserlinie sind öffentlich und können nicht in Privateigentum stehen.

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf in der Dominikanischen Republik?

Bei einem gewöhnlichen Kauf aus zweiter Hand sollten Sie mit rund 4 bis 6 Prozent des Kaufpreises rechnen: 3 Prozent Grunderwerbsteuer (auf den höheren Wert aus Kaufpreis und dem vom Finanzamt festgesetzten Schätzwert) sowie etwa 1 bis 1,5 Prozent für Ihren Anwalt und den Notar. Komplexe Käufe können mehr kosten. Die Maklerprovision zahlt in der Regel der Verkäufer.

Wie hoch ist die jährliche Grundsteuer (IPI)?

Die jährliche Grundsteuer (IPI) beträgt 1 Prozent und wird nur auf den Gesamtwert Ihres dominikanischen Immobilienbesitzes oberhalb eines Freibetrags erhoben, der jedes Jahr neu festgesetzt wird (2026 etwa RD$10,7 Millionen). Für eine einzelne Immobilie unterhalb dieses Werts fällt unter Umständen wenig oder keine IPI an. Das einzige Eigenheim eines Eigentümers ab 65 Jahren ist befreit.

Was ist CONFOTUR, und gilt es an der Nordküste?

CONFOTUR (Gesetz 158-01) ist eine Steuervergünstigung für einzeln genehmigte Tourismusprojekte. Für den Erstkäufer in einem genehmigten Projekt entfällt die Grunderwerbsteuer von 3 Prozent und in der Regel die jährliche Grundsteuer für bis zu 15 Jahre. Sosúa, Cabarete und Puerto Plata sind förderfähige Gebiete, doch nur wenige Projekte hier haben eine Genehmigung; das muss daher für jedes Projekt einzeln geprüft werden. Die Vergünstigungen gehen nicht auf einen späteren Käufer über.

Wie läuft der Kauf ab, und wie lange dauert er?

Sie einigen sich auf einen Preis, beauftragen einen eigenen Anwalt, der Eigentumstitel, Belastungen und Steuern prüft, und unterzeichnen einen Kaufvorvertrag, meist mit einer Anzahlung von etwa 10 bis 20 Prozent. Der Kaufvertrag wird vor einem Notar unterzeichnet, die Grunderwerbsteuer wird bezahlt, und das Grundbuchamt stellt eine neue Eigentumsurkunde auf Ihren Namen aus. Rechnen Sie mit rund 45 bis 90 Tagen. Ein Reisepass genügt; einen Wohnsitz benötigen Sie nicht.

Kann ein Ausländer in der Dominikanischen Republik eine Hypothek erhalten?

Einige dominikanische Banken vergeben Kredite an Nichtansässige, allerdings mit höherem Eigenkapitalanteil (rechnen Sie mit mindestens 30 Prozent) und höheren Zinsen als in den USA oder Kanada. Die meisten ausländischen Käufer zahlen bar oder nutzen bei Neubauten Zahlungspläne des Bauträgers, bei denen der Preis in Raten während der Bauzeit gezahlt wird.

Wie viel Steuern zahle ich beim Verkauf?

Seit der Steuerreform vom Juni 2026 (Gesetz 30-26) zahlen Privatpersonen pauschal 10 Prozent auf den Gewinn, nicht auf den Verkaufspreis, fällig innerhalb von sechs Monaten nach dem Verkauf. Ältere Quellen, die 25 Prozent nennen, sind veraltet. Für einen Hauptwohnsitz gibt es einige Befreiungen; fragen Sie Ihren Anwalt, wie die Regeln in Ihrem Fall gelten.

Sollte ich auf meinen eigenen Namen oder über eine Gesellschaft kaufen?

Für ein einzelnes Ferienhaus ist der Kauf auf den eigenen Namen einfacher und bei der jährlichen Steuer oft günstiger. Eine dominikanische Gesellschaft (SRL) kann bei mehreren Immobilien, einem Vermietungsgeschäft, Mitinvestoren oder zur Nachlassplanung sinnvoll sein, zahlt jedoch 1 Prozent Vermögensteuer auf den vollen Wert ohne den Freibetrag für Privatpersonen. Entscheiden Sie dies gemeinsam mit einem dominikanischen Anwalt und Ihrem Steuerberater im Heimatland.